Wie man Stripe-Rechnungen verbucht



Stripe — wie verbucht man es?



Wenn du ein Online-Creator bist – zum Beispiel auf Plattformen wie ConvertKit, Substack, Memberful, ClickFunnels, SendOwl oder Stan Store tätig bist oder über Lemon Squeezy, MailerLite, ThriveCart, Easytools, Patronite, Fanvue oder Payhip verkaufst – erhältst du wahrscheinlich Zahlungen über Stripe. In dem Fall fragst du dich vielleicht, wie du Stripe-Einnahmen in Deutschland korrekt verbuchen kannst. In diesem Artikel erklären wir dir praxisnah, wie du Online-Verkäufe über Stripe in deiner Buchhaltung (z. B. der EÜR) und in der Umsatzsteuer erfasst, ohne unnötiges Buchführungsjargon. Du erfährst außerdem, worauf du bei der Verbuchung von Stripe-Provisionen achten musst, wie du diese Transaktionen in der USt-Voranmeldung über ELSTER meldest und wie striptu.com alles erleichtert.

Warum ist die Verbuchung von Stripe problematisch?



Stripe zahlt Beträge gebündelt aus, d. h. eine einzelne Banküberweisung von Stripe umfasst in der Regel mehrere Verkaufstransaktionen auf einmal. Für Berufsanfänger kann das verwirrend sein – die Banküberweisung entspricht nicht einem bestimmten Verkauf, sondern der Summe vieler Verkäufe abzüglich der Stripe-Provisionen. Außerdem zieht Stripe seine Provision von jeder Transaktion ab und stellt eine separate Rechnung für die Dienstleistung (Provision) aus. Diese Provisionsrechnung kommt von einem ausländischen Unternehmen (Stripe hat seinen Sitz im Ausland), weshalb sie aus Sicht eines Unternehmens als innergemeinschaftliche bzw. importierte Dienstleistung gilt. In der Praxis ergeben sich daraus zwei buchhalterische Herausforderungen:

- Trennung von Einnahmen und Provisionen — du musst die vollen Bruttoumsätze als Einnahmen erfassen und die Stripe-Provision separat als Kosten ausweisen. Du kannst nicht einfach den „Nettobetrag" auf deinem Konto erfassen, da dies sowohl die Einnahmen als auch die Kosten verringern würde.
- Verbuchung der Stripe-Rechnung (Reverse-Charge) — du musst die Provisionsrechnung korrekt als Kosten erfassen und die Umsatzsteuer für diese Dienstleistung nach dem Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) abrechnen (auch wenn Stripes Rechnung selbst keine deutsche Umsatzsteuer ausweist).

Erfassung von Stripe-Einnahmen in deiner Buchhaltung (EÜR)



Beginnen wir mit den Einnahmen. Jede Verkaufstransaktion sollte dokumentiert werden – am besten mit einer Rechnung. Die Einnahmen werden zum Datum des Verkaufs (oder des Rechnungsdatums) erfasst. Wichtige Regeln:

- Verkaufswert in EUR — wenn der Verkauf in einer Fremdwährung (z. B. USD) erfolgte, rechne den Betrag in EUR um (in der Regel zum monatlichen Umrechnungskurs des BMF oder zum EZB-Referenzkurs). In der EÜR erfasst du den Netto- oder Bruttobetrag, je nach Umsatzsteuerstatus.
- Erfassung in der EÜR — Verkaufseinnahmen gehören in die Betriebseinnahmen der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR), die du jährlich über ELSTER einreichst. Wer bilanziert, erfasst die Erlöse entsprechend in der doppelten Buchführung.

Beispiel: Wenn du ein E-Book für 100 EUR über Stripe verkauft hast, aber letztendlich 97 EUR erhältst (Stripe hat 3 EUR Provision abgezogen), erfasst du in der EÜR trotzdem die vollen 100 EUR als Einnahmen. Die 3 EUR werden separat als Betriebsausgabe erfasst.

Inländische vs. ausländische Verkäufe (OSS, NP-Transaktionen)



Viele Online-Ersteller verkaufen Inhalte weltweit. Die Verbuchung solcher Verkäufe erfordert die Berücksichtigung internationaler Umsatzsteuerregeln:

- Verkäufe an EU-Verbraucher (B2C) — es gilt das vereinfachte OSS (One Stop Shop)-Verfahren. Du berechnest die Umsatzsteuer zum Satz des Käuferlandes und meldest sie vierteljährlich über das OSS-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). In deinen Aufzeichnungen markierst du diese Umsätze als nicht im Inland steuerbar.
- Verkäufe an Nicht-EU-Kunden (z. B. USA) — in der Regel nicht im Inland steuerbar. Stelle eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus (mit entsprechendem Hinweis).
- Verkäufe an EU-Unternehmen (B2B) — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Reverse-Charge-Verfahren. Füge die USt-IdNr. des Kunden und den entsprechenden Vermerk hinzu.

Alle Arten von Verkäufen gelten als Betriebseinnahmen (immer in EUR umgerechnet), während du sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung entsprechend kennzeichnest (inländische USt, OSS, nicht steuerbare Ausfuhrleistung, Reverse Charge).

Verbuchung von Stripe-Provisionen und der Dienstleistungsrechnung (Reverse-Charge)



Stripe zieht seine Provision (in der Regel 1,4–2,9 % + Festgebühr) von jeder Transaktion ab und stellt eine Rechnung für diese Provisionen aus – meist eine monatliche Sammelrechnung. Diese Rechnung kommt von Stripe Payments (oft mit einer irischen EU-Umsatzsteuernummer). So verbuchst du sie:

- Erfassung als Kosten (EÜR): Erfasse den Provisionsbetrag als Betriebsausgabe. Rechne zuerst in EUR um.
- Umsatzsteuerabrechnung (Reverse-Charge): Die Stripe-Rechnung enthält in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer (Reverse Charge). Als Leistungsempfänger schuldest du die Umsatzsteuer nach § 13b UStG selbst und ziehst sie – sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist – im selben Schritt wieder als Vorsteuer ab. In der USt-Voranmeldung weist du die bezogene Leistung entsprechend aus.
- Wenn du Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bist: Das Reverse-Charge-Verfahren gilt trotzdem für dich. Du benötigst eine USt-IdNr., musst die Steuer auf die bezogene Stripe-Leistung selbst anmelden und abführen – einen Vorsteuerabzug hast du als Kleinunternehmer allerdings nicht.

USt-Voranmeldung und Stripe — vollständige Verkaufsdokumentation



Unternehmer müssen regelmäßig die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER einreichen (monatlich oder vierteljährlich). Stripe-Verkäufe und damit verbundene Kosten müssen darin korrekt erscheinen – inländische und ausländische Verkäufe mit entsprechender Behandlung (OSS, nicht steuerbar, Reverse Charge) und die bezogene Stripe-Leistung nach § 13b UStG.

Die Pflege vollständiger Dokumentation ist bei vielen Mikrotransaktionen mühsam. Fehler schleichen sich leicht ein. Hier hilft striptu.com in Kombination mit easybill.

Stripe-Buchhaltung automatisieren — wie striptu.com hilft



Striptu.com wurde für Online-Ersteller entwickelt, die Stripe nutzen. Die wichtigsten Vorteile:

- Automatische Rechnungen für jede Stripe-Transaktion — striptu.com verbindet sich mit deinem Stripe-Konto und erstellt für jeden Verkauf eine rechtskonforme Rechnung (§ 14 UStG). Jede Rechnung enthält alle erforderlichen Daten – deine Angaben und die des Kunden, Datum, Betrag in Währung und EUR, entsprechenden Umsatzsteuersatz oder den passenden Hinweis (OSS, Reverse Charge, Kleinunternehmer), fortlaufende Nummer usw.
- Umgang mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen und -status — Verkäufe innerhalb Deutschlands (Inland)? Rechnung mit 19 % USt (bzw. 7 % ermäßigt). OSS? Satz des Käuferlandes mit entsprechender Kennzeichnung. Nicht-EU? Hinweis auf nicht steuerbare Ausfuhrleistung.
- Synchronisierung mit easybill — alle Rechnungen werden sofort an dein easybill-Konto gesendet. Das bietet eine zentrale Stelle für die Dokumentenverwaltung, die Buchhaltung und den DATEV-Export an deinen Steuerberater.
- Zeitersparnis und Fehlervermeidung — Wechselkurse werden automatisch übernommen, konsistente Rechnungsnummerierung, korrekte Umsatzsteuerkennzeichnungen und E-Rechnung-Formate (XRechnung/ZUGFeRD) nach EN 16931.
- Vollständige Rechtskonformität — aus easybill exportierst du deine Belege strukturiert an die Buchhaltung bzw. an DATEV, sodass alle Verkäufe und die bezogenen Stripe-Leistungen sauber dokumentiert sind.

Zusammenfassung und nächste Schritte



Die Verbuchung von Online-Verkäufen über Stripe basiert auf einigen einfachen Grundsätzen: erfasse die vollen Verkaufsbeträge als Einnahmen, Stripe-Provisionen als Kosten, und rechne die Umsatzsteuer gemäß den Vorschriften für ausländische Verkäufe und Reverse-Charge-Leistungen ab. Dokumentiere jede Transaktion. Dank striptu.com und easybill kannst du den mühsamen Papierkram automatisieren und dich auf die Erstellung von Inhalten und Produkten für dein Publikum konzentrieren.

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